Selbstreinigende Toilette TCAB W, Herzlia

Selbstreinigende Toilette TCAB W, Herzlia, Israel

Standort: Herzlia, nördlich von Tel Aviv, Israel

Bedürfnis:
Die selbstreinigende TCAB W-Toilette wurde in Herzlia, einem Ort nördlich von Tel Aviv am Mittelmeer, installiert.
Die selbstreinigende Hygienelösung befindet sich neben einem Kiosk und hat die gleichen strukturellen und architektonischen Eigenschaften. Um uns den Bedürfnissen des Kunden anzupassen, haben wir das architektonische Kriterium, das unsere Badezimmer auszeichnet, verändert und den Zugang auf der kurzen Seite anstatt auf der langen Seite geplant. Die Toilette wurde mit einer Struktur im Corten-Effekt versehen, um sie an das angrenzende Gebäude anzupassen.

Selbstreinigende Toilette TCAB W
Selbstreinigende Toilette TCAB W
arrow left
arrow right

Details

Die TCAB-Toilette ist ein AUTOMATISCHES und SELBSTREINIGENDES Bad für den AUSSENBEREICH, das mit dem doppelten Ziel entwickelt und gebaut wurde, Zuverlässigkeit und Haltbarkeit zu vereinen, mit einer hohen Technologie, die Sicherheit für die Benutzer und eine perfekte Hygiene bei jedem Gebrauch garantiert.

Grundmerkmal der Toilette ist die automatische Reinigung mit SMART TECNOLOGY®:

  • Das Innere der WC-Schale durch Wasserschleier während des Gebrauchs;
  • Innenseite der Tasse (Auswurf) und Aussenseite nach Gebrauch mit Trocknung der Sitzfläche;
  • Von den Wänden bis zu 0,8 m hoch, an der Toilettenschüssel;
  • Bodenbelag mit Hochdruckdüsen

Fordern Sie ein Angebot an

Haben Sie Fragen zu einem unserer Produkte oder wissen Sie bereits, was Sie brauchen?
Kontaktieren Sie uns und wir beginnen gemeinsam mit der Planung.

Toilitech ist eine Marke von PTMatic srl

PTMatic S.r.l.

Adresse: Via Matteotti, 146/148
20008 Bareggio (MILANO – ITALIEN)
Telefon: +39 02 90390002
E-Mail: [email protected]
PEC: [email protected]

‍‍USt.-ID: 07184370968
Handelsregister: Handelskammer Milano, Monza Brianza, Lodi
REA: MI1941459
Stammkapital: 100.000,00€

Das Unternehmen hat staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen erhalten, die gemäß Art. 52 des Gesetzes Nr. 234/2012 im nationalen Register für staatliche Beihilfen veröffentlicht werden müssen.